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Oö. Pflegestipendium.

Unser Beitrag. Für Oberösterreichs Pflegeausbildung.

Der Bedarf an Pfleger:innen und Sozialbetreuer:innen in unserem Land steigt. Gemeinsam wollen wir die Pflege und Betreuung langfristig sichern. Deshalb gibt es jetzt für Berufseinsteiger:innen und Umsteiger:innen in die Pflegeausbildung monatlich 630,– Euro. Das Oö. Pflegestipendium erhalten Berufsbilder in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie im Bereich der Behinderten- und Familienarbeit. Wir möchten damit mehr Menschen für eine Ausbildung in der Pflege begeistern und das Berufsbild weiter attraktivieren.

Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung in einem sicheren und vielfältigen Berufsfeld und profitieren Sie von bis zu 7.560 Euro jährlich.

Wer kann das Oö. Pflegestipendium beantragen?

Personen, die eine Ausbildung folgender Berufsbilder an einer oberösterreichischen Ausbildungsstätte absolvieren (und keine existenzsichernden Maßnahmen beziehen):
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege bzw. FH-Studiengang Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom- und Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit
  • Diplom- und Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit
  • Diplom- und Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung
  • Diplomsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Familienarbeit

Das Oö. Pflegestipendium gilt auch für laufende Ausbildungen, eine Auszahlung erfolgt aber frühestens mit September 2022.

Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Berufsfeldern und sicher auch die richtige Ausbildung.

Angebote der Spitalsträger und FH Gesundheitsberufe OÖ Ausbildungsangebote Sinnstifter

Gerne informieren wir Sie auch bei Messen über unsere Ausbildungsangebote.

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Oö. Pflegestipendium beantragen

Detaillierte Informationen und die entsprechenden Antragsunterlagen für Ihr Oö. Pflegestipendium bekommen Sie hier ...

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www.land-oberoesterreich.gv.at (Online-Antrag)

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Oö. Gesundheitsholding
www.ordensklinikum.at (Antrag als PDF)

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Oberösterreichische Gesundheitsholding

Oö. Gesundheitsholding
www.ooeg.at/pflegestipendium

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Oö. Gesundheitsholding
www.ooeg.at/pflegestipendium

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Oö. Gesundheitsholding
www.ooeg.at/pflegestipendium


Gesundheitsreferentin
LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Schritt in die Pflege zu setzen – in einen schönen Job, der sinnstiftend ist. Das Oö. Pflegestipendium richtet sich besonders an junge Menschen, die sich für die Pflege interessieren. Die Ausbildung in der Pflege ist krisensicher und abwechslungsreich. Gleichzeitig ist das Oö. Pflegestipendium eine Brücke für Umsteiger und Wiedereinsteiger.“

Soziallandesrat
Dr. Christian Dörfel

„Wir wollen in Oberösterreich möglichst viele Menschen für den Pflegeberuf begeistern und dafür die besten Rahmenbedingungen schaffen. Das Oö. Pflegestipendium ist eine finanzielle Unterstützung für die Zeit der Ausbildung und somit eine Entlastung für angehende Pflegekräfte.“

Häufige Fragen

Das Oö. Pflegestipendium unterstützt Personen, die sich für eine Pflegeausbildung in Oberösterreich entscheiden. Vor allem für junge Menschen soll es ein Anreiz sein, eine Ausbildung in der Pflege zu beginnen. Aber auch Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger, die im zweiten Berufsweg in die Pflege wechseln und bereits finanzielle Verpflichtungen (aber keine existenzsichernden Maßnahmen vom AMS erhalten) haben, stehen vor der Frage, ob sie sich die Ausbildung leisten können. Mit dem Oö. Pflegestipendium wird genau hier angesetzt.

In Oberösterreich erhalten Auszubildende einer Pflegeausbildung 630 Euro pro Monat (12 Mal pro Jahr) für die Mindestausbildungsdauer. (Die Mindestausbildungsdauer beträgt für die Diplom- und Bachelorausbildung 3 Jahre, für die Pflegefachassistenz und die Fachsozialbetreuungsberufe 2 Jahre und für die Pflegeassistenz 1 Jahr.)

Das Oö. Pflegestipendium erhalten die Auszubildenden der Gesundheitsberufe: Das sind Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und die (Bachelor-)Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege. Außerdem gilt in Oberösterreich das Oö. Pflegestipendium auch für die Ausbildung zur Diplom- und Fachsozialbetreuung mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Das Oö. Pflegestipendium umfasst also die Berufsbilder in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Langzeitpflege sowie im Bereich der Behinderten- und Familienarbeit.

Ja, aber nur für das zusätzliche vierte Schuljahr, im Rahmen dessen die Ausbildung zur Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit absolviert wird.

Jede Person, die eine Pflegeausbildung in den genannten Berufsbildern an einer oberösterreichischen Ausbildungseinrichtung absolviert und keine Leistung der materiellen Existenzsicherung vom AMS erhält. Ein gemeldeter Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist für antragstellende Personen nicht nötig.

Nein. Es wird aber auch von anderen Bundesländern eine Ausbildungsförderung von 630 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. Informationen können an der Ausbildungsstätte oder in den Sozial- und Gesundheitsabteilungen des Bundeslandes, wo die Ausbildung absolviert wird, erhalten werden. Denn jedes Bundesland hat unterschiedliche Regeln, wo und wie die Förderung beantragt werden kann.

Nein. Es ist nicht möglich, gleichzeitig das Oö. Pflegestipendium und eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) oder dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) zu beziehen. Dazu gehört konkret der Bezug:

  • des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe gem. § 12 Abs 5 AlVG,
  • der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gem. § 35 AMSG,
  • des Stiftungsarbeitslosengeldes gem. § 18 Abs.2 lit.5,
  • des Fachkräftestipendiums gem. § 34b AMSG,
  • des Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeldes gem § 26 und 26a AlVG oder
  • des Umschulungsgeldes gem. § 39b AlVG

Das betrifft somit (neben Bezieherinnen und Beziehern des Fachkräftestipendiums oder des Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeldes) Teilnehmende

  • an sämtlichen vom AMS geförderten und über Träger abgewickelte Bildungsmaßnahmen,
  • an vom AMS finanzierten Aus- und Weiterbildungen (Beihilfe zu den Kurskosten bei Bezug der DLU),
  • an Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen,
  • an einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA),
  • an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder

Bei Personen, deren Qualifizierung über Beihilfen an den Arbeitgeber (Schulungskosten, Personalkosten) gefördert wird, liegt keine Leistung zur materiellen Existenzsicherung vor (Beihilfe für Schulungskosten für Beschäftigte in Kurzarbeit, Qualifizierung von Beschäftigten, Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse). Auch bei den Beschäftigungsförderungen des AMS (z.B. Eingliederungsbeihilfen oder Sozialökonomische Betriebe) handelt es sich um arbeitgeber- oder projektbezogene Förderungen. Eine diesbezügliche Ausnahme stellt die Kombilohnbeihilfe dar, die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer als Anreiz zur Aufnahme geringer entlohnter Beschäftigungen gewährt wird und aber jedenfalls keine existenzsichernde Funktion während einer Schulungsteilnahme hat.

Die Bundesregierung plant ab 2023 eine gesonderte Pflegeausbildungsförderung von mindestens 1.400 Euro monatlich für Personen, die Leistungen vom AMS beziehen.

Das Pflegestipendium des Bundes startet mit 1. Jänner 2023. Erfasst sind davon alle Ausbildungen, die seit 1. September 2022 begonnen haben – mit folgenden Berufsbildern: gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (unterhalb des Fachhochschulniveaus), Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz und Diplom- und Fachsozialbetreuung mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung.

Das Pflegestipendium des Bundes wird mindestens 1.400 Euro monatlich betragen (mehr bei höheren Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung). Die Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Schul- bzw. Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss vor mehr als zwei Jahren
  • Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der AMS-Beratung
  • Positives Ergebnis des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann das Oö. Pflegestipendium in Anspruch genommen werden. Ein gleichzeitiger Bezug beider Stipendien ist nicht möglich.

Nein, Studiengebühren werden nicht zurückerstattet. Aber es gibt abhängig von der sozialen Situation Möglichkeiten, beim Bund eine Refundierung einzureichen. Mehr Infos dazu unter: Weitere Förderungen – Stipendium.at

Nein. Wenn es für Pflegeausbildungen bisher Taschengeld gegeben hat, gilt künftig nur noch das Oö. Pflegestipendium von 630 Euro. Durch den Bezug des Oö. Pflegestipendiums besteht keine Einbindung in das System der Sozialversicherung. Rückfragen sind an die jeweilig zuständige Stelle zu richten (ÖGK oder PVA).

Das Oö. Pflegestipendium ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, befreit und gilt nicht als Einkommen nach bundesgesetzlichen Bestimmungen. Steuerrechtliche Verpflichtungen müssen die Bezieherinnen und Bezieher des Oö. Pflegestipendiums selbst berücksichtigen (z.B. bei Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze).

Ja. Das Oö. Pflegestipendium gilt auch für laufende Ausbildungen, aber frühestens ab September 2022. Alle Ausbildungsmonate vor September 2022 werden nicht berücksichtigt.

Nein, für Weiterbildungen gibt es kein Oö. Pflegestipendium.

Die Beantragung ist ab September 2022 möglich. Die erste Auszahlung wird spätestens mit Dezember 2022 erfolgen. Die Beiträge für September, Oktober und November werden rückwirkend ausbezahlt.

Auszubildende an folgenden Ausbildungsstätten stellen ihren Antrag an die Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich:

  • Altenbetreuungsschule des Landes mit den Standorten Linz, Andorf, Baumgartenberg, Gaspoltshofen, Kirchdorf, Mauerkirchen, Rohrbach und Stadl-Paura
  • Berufsförderungsinstitut Oberösterreich mit den Standorten Linz, Ried, Steyr, Vöcklabruck und Wels
  • Caritas Schule für Sozialbetreuungsberufe mit den Standorten Linz und Ebensee
  • Diakonie Schule für Sozialbetreuungsberufe mit den Standorten Gallneukirchen, Mauerkirchen, Ried und Wels
  • Schule für Sozialbetreuungsberufe Steyr
  • Landwirtschaftliche Fachschulen mit den Standorten Andorf, Altmünster, Bergheim, Hagenberg, Kleinraming, Lambach, Mauerkirchen und Mistelbach bei Wels

Das Ansuchen ist schriftlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen. Das von dieser Stelle zur Verfügung gestellte Antragsformular ist verpflichtend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Zu den Unterlagen: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/286557.htm

Auszubildende an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Ordenskrankenanstalten, der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und der FH Gesundheitsberufe OÖ stellen ihren Antrag direkt bei ihren Ausbildungsstätten:

  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Ordensklinikum Barmh. Schwestern Linz
  • Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kepler Universitätsklinikum, Ausbildungszentrum Neuromed Campus
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Klinikum Rohrbach
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Klinikum Schärding
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Klinikum Freistadt
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Salzkammergut Klinikum Gmunden
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Salzkammergut Klinikum Bad Ischl
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Klinikum Wels – Grieskirchen
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Vinzentinum Barmh. Schwestern Ried
  • Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Tau-Kolleg Braunau
  • FH Gesundheitsberufe OÖ

Das Ansuchen ist schriftlich direkt bei der jeweiligen Ausbildungsstätte einzubringen. Das von dieser Stelle zur Verfügung gestellte Antragsformular ist verpflichtend zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen übermittelt werden: Schulbesuchsbestätigung sowie das Studienbuchblatt für Studierende an der Fachhochschule.

Für all jene Studierende, welche den Antrag direkt bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Ordenskrankenanstalten oder der Oberösterreichischen Gesundheitsholding bzw. der FH Gesundheitsberufe OÖ stellen, sind keine Unterlagen beizulegen.

Das Oö. Pflegestipendium kann ab September 2022 bzw. ab Beginn der Ausbildung laufend beantragt werden, sofern die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das Oö. Pflegestipendium kann höchstens für 6 Monate rückwirkend beantragt werden.

Es kann also auch im März 2023 der Antrag eingereicht werden. Das Oö. Pflegestipendium wird dann rückwirkend (für 6 Monate) bis September 2022 ausbezahlt. Wird das Oö. Pflegestipendium allerdings nach Abschluss der Ausbildung beantragt, ist keine Auszahlung mehr möglich.

Das Oö. Pflegestipendium von 630 Euro wird monatlich auf das bekannt gegebene inländische Bankkonto ausbezahlt.

Das Oö. Pflegestipendium wird für die Mindestausbildungsdauer ausbezahlt. Das gilt auch für Teilzeitausbildungen. Wird die Ausbildung nicht in der Mindestausbildungsdauer absolviert, ist darüber hinaus kein Bezug des Oö. Pflegestipendiums mehr möglich.

Wird eine Ausbildung unterbrochen (z.B. bei Schwangerschaft oder Karenz) oder abgebrochen, sind Rückzahlungen grundsätzlich nicht vorgesehen, vorausgesetzt es erfolgt die unmittelbare Meldung der Unterbrechung oder des Abbruchs an die Auszahlungsstelle. Die Meldungen haben ehest möglich, d.h. „ohne unnötigen Aufschub“ zu erfolgen.

Unterbrechungen und bereits ausbezahlte Anteile des Oö. Pflegestipendiums werden bei einer Wiederaufnahme berücksichtigt und nicht mehrfach bezahlt.

Der Bezug von Studienbeihilfe, Familienbeihilfe oder sonstiger öffentlicher Förderungen und Beihilfen neben dem Oö. Pflegestipendium ist möglich.

Es ist nicht möglich, gleichzeitig das Oö. Pflegestipendium und Leistungen vom AMS zu beziehen.

Steuerrechtliche Verpflichtungen müssen die Bezieherinnen und Bezieher des Oö. Pflegestipendiums selbst berücksichtigen (z.B. bei Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze).

Ja. Der Bezug des Oö. Pflegestipendiums hat keinen Einfluss auf den Erhalt des Selbsterhalterstipendiums. Weitere Informationen zum Selbsterhalterstipendium unter: www.stipendium.at/stipendienstellen/linz

Ja, jede/r erhält das Oö. Pflegestipendium, egal ob diese/r neben dem Studium in Voll- oder Teilzeit arbeitet.

Nein, dieses wird nur für die Zeit der Ausbildung und nicht für die Prüfungszeit gewährt.

Wer die Ausbildung an der Altenbetreuungsschule, dem Berufsförderungsinstitut, den Schulen der Caritas oder Diakonie, an der Schule für Sozialbetreuungsberufe in Steyr oder an Landwirtschaftlichen Fachschulen absolviert, wendet sich schriftlich bitte an: so.post@ooe.gv.at

Wer die Ausbildung an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Ordenskrankenanstalten, der OÖ. Gesundheitsholding oder der FH Gesundheitsberufe OÖ absolviert, wendet sich schriftlich bitte an ihre jeweilige Ausbildungsstätte.

Ein Service von

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Unterstützt von LH-Stv. Christine Haberlander

Unterstützt von LR Dr. Christian Dörfel

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